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   AG Bad Homburg, 11.04.2002 - 2 C 1180/01 (10)   

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https://dejure.org/2002,20786
AG Bad Homburg, 11.04.2002 - 2 C 1180/01 (10) (https://dejure.org/2002,20786)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 11.04.2002 - 2 C 1180/01 (10) (https://dejure.org/2002,20786)
AG Bad Homburg, Entscheidung vom 11. April 2002 - 2 C 1180/01 (10) (https://dejure.org/2002,20786)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Zurückbehaltungsrecht an Hund wegen offener Tierarztrechnung - Hundebesitzer kann von Hundehalter Ersatz der Tierarztkosten verlangen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 894
  • NJW-RR 2004, 1584 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 26.01.2005 - 2 W 219/04

    Zurückbehaltungsrecht an einem Tier

    Ein Zurückbehaltungsrecht an Tieren kann zwar aus dem Gesichtspunkt von § 1 Tierschutzgesetz ausgeschlossen sein, wenn zwischen dem Halter und dem Tier, an dem ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird, besondere persönliche Beziehungen bestehen und das Tier bei Trennung von seinem Halter Schaden nimmt (so zutreffend LG Stuttgart, Beschluss vom 22. Mai 1990 - 21 O 161/90 - NJW-RR 1991, 446 - für Zuchtpudel -, AG Bad Homburg, Urteil vom 11. April 2002, - 2 C 1180/01 - NJW-RR 2002, 894, 895 - ebenfalls Hunde- ; siehe auch MünchKomm-Krüger, BGB, 4. Aufl, § 273 Rn. 47, für den Fall, dass besondere persönliche Beziehungen zu dem Tier bestehen).
  • LG Köln, 05.01.2011 - 9 S 75/10

    Zurückbehaltungsrecht an einem Hund wegen eines Honoraranspruchs aus einem

    Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Honoraranspruchs aus einem Tierbehandlungsvertrag ist in der Rechtsprechung nicht völlig geklärt, wobei auch nach der Begründung der in der Berufungserwiderung angeführten Entscheidung des Landgerichts Mainz (NJW-RR 2002, 1181; grundsätzlich gegen ein Zurückbehaltungsrecht dagegen die wohl überwiegende Rechtsprechung: AG Duisburg, Urt. v. 28.07.2008 - 77 C 1709/08; LG Stuttgart, NJW-RR 1991, 446; AG Bad Homburg, NJW-RR 2002, 894; gegen ein Zurückbehaltungsrecht bei persönlicher Bindung zum Tierhalter auch: OLG Braunschweig, OLGR 2005, 297; Unberath, in: BeckOK BGB, Stand: 1.2.2009, § 273 Rn. 30 und Krüger, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 273 Rn. 47; anders aber wieder Bittner, in: Staudinger, BGB, 2009, § 273 Rn. 66) im vorliegenden Fall ein Zurückbehaltungsrecht zu verneinen sein dürfte, weil dem kranken und einzuschläfernden Hund "Rocky" durch den weiteren Zeitverlust unnötiges Leiden zugefügt worden wäre.
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